Boost Programm “Deine Chance fit zu bleiben”

Das Boost-Programm ist abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie im Wirkungsbericht.

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Das Programm “Deine Chance fit zu bleiben” unterstützt mit einer bedingten Ko-Finanzierung die Aneignung von digitalen Fähigkeiten und Grundkompetenzen von Schweizer Arbeitnehmer:innen, damit diese in einer zunehmend digitalen Wirtschaft Chancen ergreifen können. Sende uns jetzt deinen Antrag unkompliziert per Online-Formular.

Eine Ko-Finanzierung beantragen können sowohl Einzelpersonen sowie Arbeitgeber:innen (z.B. HR-Verantwortliche, Geschäftsleitungen, Team-Leitende etc.), die mit einem Antrag gleich mehrere Arbeitnehmende zum Programm anmelden möchten. Einzelpersonen erhalten 50% oder bis zu maximal CHF 1’000.- der Kosten einer digitalen Fort- und Weiterbildung mitfinanziert. Arbeitgebende, können für die Stärkung digitaler Grundkompetenzen bis zu 20 Arbeitnehmende anmelden und sich bis zu CHF 8’000.- als Ko-Finanzierung sichern.

Teilnahmeberechtigt sind alle Schweizer KMU inklusive Selbstständige sowie Unterstützer des #LifelongLearning-Versprechens. Und eine Teilnahme lohnt sich: Während 2020 hat das Boost Programm mit den Ko-Finanzierungen einen Weiterbildungsschub auslösen können, denn für jeden vom Boost Programm ausbezahlten Franken wurden letztlich fünf Franken in digitale Weiterbildungen investiert. Die Ko-Finanzierung konnte also eine fünffache Investition in das Aneignen digitaler Fähigkeiten unterstützen. Nutze also auch du das Programm für einen digitalen Boost.

Das Programm wird getragen von digitalswitzerland sowie UBS. Ein umfassendes Angebot an Weiterbildungen finden Sie auf www.weiterbildung.swiss oder für digitale Grundkompetenzen auf www.besser-jetzt.ch.

Jetzt anmelden und Weiterbildungsfinanzierung sichern

Für Einzelpersonen

Bitte benutze dieses Online-Formular, um als Einzelperson für dich selbst unkompliziert eine Ko-Finanzierung von bis zu CHF 1’000.- zu beantragen. Mehr zu den Teilnahmebedingungen findest du unten.

Für Arbeitgeber:innen

Bitte benutze dieses Online-Formular, um als Arbeitgeber:in (z.B. HR-Verantwortliche(r), Geschäftsleitungsmitglieder etc.) für Ihren Betrieb unkompliziert eine Ko-Finanzierung für bis zu 20 Mitarbeitende und insgesamt bis zu CHF 8’000.- zu beantragen. Bei Arbeitgeber:innen unterstützen wir insbesondere die Stärkung digitaler Grundkompetenzen bei geringer qualifizierten Mitarbeitenden. Mehr zu den Teilnahmebedingungen findest du unten.

Teilnahmeberechtigte

Am Programm können Mitarbeitende aller Schweizer KMU inklusive Selbstständige mitmachen sowie Mitarbeitende aller Arbeitgeber, die das #LifelongLearning-Versprechen unterstützen.

Schweizer KMU

Kleinst- bis mittelgrosse Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitende) sowie Selbstständige mit Sitz in der Schweiz können teilnehmen.

Anmeldungsprozess

Um beim Boost Programm mitmachen zu können, müssen Antragsteller:innen über das passende Online-Formular einen kurzen Antrag einreichen. Dieser wird vom Boost Programm Team gesichtet und bearbeitet. Die Anträge werden fortlaufend gesichtet, um den Antragsteller:innen schnellstmöglich eine Rückmeldung geben zu können. Die Rückmeldung erhalten Antragsteller:innen per Email und sollten frühestens zwei Wochen nach der Bewerbung mit einer Antwort rechnen.

Das Boost Programm nimmt laufend Anträge entgegennehmen und kann eine beschränkte Anzahl Anträge unterstützen. Sollten alle verfügbaren Mittel aufgebraucht sein, kann das Programm vorübergehend pausiert werden. Wir empfehlen daher, mit Anträgen nicht zu warten und diese zeitnah einzureichen.

Teilnahmebedingungen

Um eine Ko-Finanzierung für die Aneignung digitaler Fähigkeiten zu erhalten, müssen sowohl Einzelpersonen wie auch Arbeitgebende gewisse Grundbedingungen erfüllen. Bitte beachte, dass für Anträge von Einzelpersonen respektive für Anträge von Arbeitgebenden teils unterschiedliche Bedingungen gelten.

Für Einzelpersonen

Einzelpersonen erhalten eine Ko-Finanzierung im Umfang von 50% der Kurskosten; maximal jedoch bis zu CHF 1’000.–. Einzelpersonen können einmalig einen Antrag einreichen.

Bis zu

0
%
der Kosten werden übernommen
0
CHF
Ko-Finanzierung

Für Arbeitgeber:innen

Arbeitgeber:innen können in einem Antrag gebündelt mehrere Mitarbeitende gleichzeitig anmelden. Das Programm unterstützt Arbeitgeber:innen mit einer Ko-Finanzierung im Umfang von insgesamt bis zu CHF 8’000.– für bis zu 20 Mitarbeitende (bitte beachte weiter unten die zusätzlichen Informationen für Arbeitgebende). Arbeitgeber:innen können in einem Antrag gebündelt mehrere Mitarbeitende anmelden (z.B. Ko-Finanzierung für 15 Personen auf einmal anfragen) oder mehrere Anträge einreichen bis die obige Limite erreicht ist.

Bis zu

0
Mitarbeitende
werden unterstützt
0
CHF
Ko-Finanzierung

Für alle Antragsteller:innen gelten folgende Grundbedingungen, um eine Ko-Finanzierung des Boost Programms erhalten zu können:

  • Die Fort- respektive Weiterbildung darf nicht länger als 6 Monate dauern. Kurse, die länger dauern, können nicht unterstützt werden.
  • Bei der Fortbildung werden digitale Fähigkeiten oder digitale Grundkompetenzen angeeignet. Ein umfassendes Angebot an Weiterbildungen finden Sie auf www.weiterbildung.swiss oder für digitale Grundkompetenzen auf www.besser-jetzt.ch.
  • Die Antragssteller:in ist erwerbstätig.
  • Der Arbeitgeber trägt einen substanziellen Teil an den Erfolg der Weiterbildung bei (z.B. Kostenbeteiligung, Weiterbildung auf Arbeitszeit etc.).
  • Nach Gutheissung des Antrags meldet sich die Antragsteller:in schnellstmöglich (spätestens drei Monate nach Bestätigung der Ko-Finanzierung) bei der vorgesehenen Weiterbildung an und belegt die Anmeldung gegenüber dem Boost Programm Team (z.B. mittels Anmeldebestätigung des Kursanbieters).
  • Die Antragsteller:in kann den Abschluss der Fortbildung belegen (z.B. mit einem Zertifikat des Kursanbieters).
  • Die Antragsteller:in weist einen Beleg / eine Quittung für die Fortbildungskosten vor.
  • Die Antragsteller:in steht bei Bedarf zur Verfügung beispielsweise für Interviews, Umfragen usw., damit das Boost Programm weiterentwickelt werden kann.
  • Die Auszahlung der Ko-Finanzierung erfolgt in zwei Etappen: Die erste Auszahlung erfolgt bei der Kursanmeldung und die zweite nach Abschluss des Kurses. Beide Auszahlungen entsprechen jeweils 50% der garantierten Ko-Finanzierung.
  • Um sich für eine Ko-Finanzierung zu qualifizieren, muss die Bewerbung vor dem Beginn der gewünschten Weiterbildung eingereicht worden sein.
  • Die Geldbeträge können nur auf ein Schweizer Bankkonto ausgezahlt werden.

Wichtige Zusatzinformationen nur für Anträge von Arbeitgeber:innen:

  • Arbeitgeber:innen müssen mindestens 5 Personen anmelden und können maximal 20 Personen anmelden. Kann eine Arbeitgeber:in diese Eintrittshürde nicht überschreiten, steht den Arbeitnehmenden natürlich auch die Anmeldung als Einzelperson zur Verfügung.
  • Das Programm unterstützt Arbeitgeber:innen insbesondere bei der Förderung von gering qualifizierten Arbeitskräften.
  • Das Programm unterstützt Mitarbeitende insbesondere bei der Aneignung von digitalen Grundkompetenzen.
  • Das Programm unterstützt sowohl interne als auch externe Fort- und Weiterbildungskurse, bei denen finanzielle Ausgaben an Externe anfallen (“cash-out”). Also zum Beispiel ein externer Kurs mit Teilnahmegebühr oder auch ein interner Kurs mit einer externen Kursleiter:in; nicht aber einen internen Kurs, der intern verrechnet wird (ohne “cash-out”).
  • Die Ko-Finanzierung funktioniert nach einem stufenartigen Anreizsystem, damit Arbeitgebende umso mehr Vorteile erhalten, je mehr Mitarbeitende zum Programm angemeldet werden. Um kleinere Arbeitgeber nicht zu diskriminieren, funktioniert dieses Anreizsystem basierend auf prozentualen Anteilen der Belegschaft und einer maximalen Obergrenze. Für grössere Arbeitgebende gilt eine absolute Skala. Antragsteller:innen müssen dieses System nicht selber beherrschen, um einen Antrag einreichen zu können. Im Zweifelsfall wird dieses Anreizsystem zum Vorteil des Antragstellenden ausgelegt; mit der einzigen Ausnahme, dass das Minimum bei 5 Personen und die Obergrenze bei maximal 20 Mitarbeitenden pro Antrag fixiert ist und nicht überschritten werden kann. Mit diesem System können sowohl kleine wie auch grosse Arbeitgebende bis zu CHF 8’000.- an Ko-Finanzierung beantragen. Einige Lesebeispiele zu diesem System findest du in diesem Dokument
  • Die folgenden Angaben zum stufenartigen Anreizsystem dienen lediglich zur Information und für die Transparenz: Ab 5 Personen werden die ersten 10 Mitarbeitenden (oder 20% der Belegschaft bei kleineren Arbeitgeber:innen) mit CHF 200.– pro Person unterstützt. Wenn bis zu 19 Mitarbeitende (oder 29% der Belegschaft bei kleineren Arbeitgebenden) angemeldet werden, wird eine Ko-Finanzierung im Wert von CHF 300.– pro Person ausbezahlt. Und beim Maximum von 20 Mitarbeitenden (oder ab 30% der Belegschaft bei kleineren Arbeitgebern) werden CHF 400.– pro Person als Ko-Finanzierung ausbezahlt.
  • Weil das Boost Programm bei Anträgen von Arbeitgeber:innen allen voran die Stärkung digitaler Grundkompetenzen bei geringer qualifizierten Mitarbeitenden fördern will, liegen die Ko-Finanzierungsbeträge pro Person im Bereich zwischen CHF 200 und 400.–. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kosten von Kursen für digitale Grundkompetenzen wird mit diesen Beträgen ein signifikanter Anteil der Kurskosten mitfinanziert.

Initianten und Partner

Das Boost Programm “Deine Chance fit zu bleiben” wurde 2020 von digitalswitzerland gegründet und bei der Lancierung von der Gebert Rüf Stiftung sowie der Hirschmann Stiftung ermöglicht. Seit 2021 wird das Programm von digitalswitzerland und UBS getragen. Allen Partnern möchten wir an dieser Stelle besonders danken.

digitalswitzerland ist eine schweizweite Initiative mit dem Ziel, die Position der Schweiz als führende digitale Innovationsdrehscheibe zu stärken. Durch die Einbindung von Regierung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit schafft digitalswitzerland eine Plattform, um die Schweiz voranzubringen.

Mehr über digitalswitzerland

Bei UBS hat das gemeinnützige Engagement eine lange Tradition. Gemeinsam engagieren sich die Bank und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für wohltätige Projekte in der Schweiz und im Ausland. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Bereichen Bildung und Unternehmertum sowie Umwelt, Soziales und Kultur. Die Idee dahinter ist einfach: Die Bank will ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht werden – mit persönlichem Einsatz vor Ort, Vergabungen und Spenden. So ermutigt UBS beispielsweise alle Mitarbeitende, sich an Freiwilligeneinsätzen zu beteiligen. Individuell oder im Team. Für die Teilnahme stellt die Bank ihnen zwei bezahlte Arbeitstage pro Jahr zur Verfügung.

Mehr über UBS

Die Hirschmann Stiftung ist eine gemeinnützige schweizerische Stiftung. 1985 wurde sie vom Unternehmer und Aviatik-Pionier Carl W. Hirschmann gegründet. Die Stiftung fördert die berufliche Aus- und Weiterbildung, Forschung und Wissenschaft, die Entwicklungszusammenarbeit und soziale Ziele.

Mehr über die Hirschmann Stiftung

Die Gebert Rüf Stiftung wurde vom Unternehmer Heinrich Gebert als Wissenschafts- und Innovationsstiftung gegründet. Ihr Ziel ist, «die Schweiz als Wirtschafts- und Lebensraum» zu stärken. Im Themenbereich «Bildung & Unternehmertum» unterstützt sie neue Formen von Bildung und Unterricht im digitalen Zeitalter. Schule und Berufswelt der Zukunft erfordern neue Kompetenzen und Vermittlungsformen. Modellhafte Pilotprojekte können den Weg in diese Zukunft weisen.

Mehr über die Gebert Rüf Stiftung

Kontakt

Gerne kannst du das Projekt-Team über das untenstehende Formular kontaktieren. Dieses Kontaktformular ist nur für allgemeine Anfragen. Reiche deinen Antrag auf Ko-Finanzierung bitte über die dafür vorgesehenen Online-Formulare ein.